Frage
Wird das Gebet ungültig, sobald die Blöße darin sichtbar wird?
Antwort
Es wird nicht ungültig, nur weil man während des Gebets entblößt wird, selbst wenn das Nacktwerden während des Gebets geschieht und man sich sofort wieder bedeckt, bleibt das Gebet gültig. Es wird jedoch ungültig, wenn eine bestimmte Zeit vergeht, in der man mit der Entblößung ein tatsächliches Element des Gebets verrichtet, gemäß Muhammad, möge Allah ihm gnädig sein. Nach Abu Yusuf, möge Allah ihm gnädig sein, gilt, dass eine Zeit vergehen muss, in der man ein Element des Gebets verrichten kann – das entspricht etwa drei Tasbihs. Dies gilt, wenn die Entblößung während des Gebets geschieht. Wenn jedoch die Entblößung zu Beginn des Gebets geschieht, verhindert sie die Gültigkeit des Gebets, wenn ein Viertel des Körpers oder mehr entblößt ist; denn das Bedecken der Blöße ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Beginns des Gebets, und ohne dies ist der Beginn nicht gültig. Siehe: Maraqi al-Falah S. 210-211, Al-Wiqayah und deren Erklärung von Sadr al-Shari'ah 1: 143, Radd al-Muhtar 1: 408, Badā'i al-Sanā'i 1: 117, und Al-Hadiyyah al-'Alaiyyah S. 72.