Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit dem freiwilligen Gebet beginnt, ohne die Absicht zu haben zu beten?
Antwort
Es ist keine Nachholung erforderlich; da der Beginn des Gebets an sich nicht gültig ist, denn die Absicht ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets. Wenn diese fehlt, ist der Beginn nicht gültig. Im Gegensatz dazu, wenn man die Absicht für das freiwillige Gebet hat, aber die Absicht nicht konkretisiert, ist das freiwillige Gebet mit einer allgemeinen Absicht gültig, und der Beginn ist somit gültig. Wenn man es jedoch ungültig macht und nicht vollendet, ist eine Nachholung erforderlich; denn das freiwillige Gebet wird durch den Beginn verpflichtend.