Frage
Was ist das Urteil über die freiwilligen Gebete nach dem Nachmittagsgebet?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist unerwünscht, nach dem Gebet von Asr freiwillig zu beten, im Gegensatz dazu, wenn man ein versäumtes Gebet nachholt, eine Rezitationsniederwerfung macht oder das Totengebet verrichtet; denn das Verbot hat einen Grund, der außerhalb der Zeit liegt, und zwar, dass die Zeit wie mit einer Pflicht beschäftigt betrachtet wird, was besser ist als das echte freiwillige Gebet. Daher zeigt es sich nicht im Hinblick auf eine andere Pflicht, die gleichwertig ist. Der Beweis dafür, dass das Verbot für etwas anderes gilt, ist, dass es das Pflichtgebet zur Zeit des anderen Gebets nicht verhindert, selbst wenn es für das gleiche ist, denn es würde verhindert werden, im Gegensatz zu den drei vorher genannten Zeiten; denn Abu Sa'id al-Khudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Es gibt kein Gebet nach dem Gebet von Asr, bis die Sonne untergeht, und kein Gebet nach dem Gebet von Fajr, bis die Sonne aufgeht", in Sahih Muslim 1: 567 und Sahih al-Bukhari 1: 400. Siehe: al-Tabyin 1: 87 und al-Wiqaya S. 138, und Allah weiß es am besten.