Wer die Absicht hat zu beten und dann zum Gebetsort geht, aber beim Erreichen des Ortes nicht die Absicht hat
Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht hat zu beten und dann zum Gebetsort geht, aber beim Erreichen des Ortes nicht die Absicht hat?
Antwort
Sein Gebet ist gültig, solange er zwischen der Absicht und dem Takbir nichts tut, was nicht zur Art des Gebets gehört: wie Sprechen, Essen und Trinken. Die Absicht ist hier gleichzeitig mit dem Takbir; denn das Gehen zum Gebet hindert nicht die Verbindung zwischen der Absicht und dem Takbir, da es zur Art des Gebets gehört. Siehe: Al-Maraqi S. 217.