Wer das Pflichtgebet verrichtet und die Absicht für das Gebet zur Zeit hat

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der das Pflichtgebet verrichtet und die Absicht für das Gebet zur Zeit hat?
Antwort

Es ist gültig, außer beim Freitagsgebet, da es nicht mit der Absicht für das Gebet zur Zeit gültig ist; denn die Zeit ist das Mittagsgebet. Siehe: Al-Wiqaya S.144.

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