Wer betete in der Überzeugung, dass die Zeit für das Gebet noch nicht begonnen hatte, und dann stellte sich heraus, dass die Zeit bereits begonnen hatte

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der in der Überzeugung betete, dass die Zeit für das Gebet noch nicht begonnen hatte, und dann stellte sich heraus, dass die Zeit bereits begonnen hatte?
Antwort
Das Gebet ist nicht gültig; denn für die Gültigkeit des Gebets ist der Glaube an den Eintritt der Zeit erforderlich, damit es eine Anbetung mit fester Absicht ist; denn der Zweifelnde ist nicht fest entschlossen, daher ist sein Gebet ungültig; denn als er aufgrund eines rechtlichen Beweises, nämlich seiner Suche, entschied, dass sein Gebet ungültig ist, kann es nicht gültig werden, wenn das Gegenteil offensichtlich wird. Siehe: Al-Maraqī S. 215.
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