Sein Gebet war mit einer verbotenen Abneigung erlaubt; denn von 'Uqbah ibn 'Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Drei Zeiten, in denen der Gesandte Allahs uns davon abriet, zu beten oder unsere Toten zu beerdigen: Wenn die Sonne aufgeht und sich erhebt, wenn der Schatten der Mittagssonne steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht.“ In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abi Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: „Bei mir haben Männer geschworen, die mir angenehm sind, und die mir am angenehmsten sind, ist 'Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, vom Gebet nach dem Morgengebet bis die Sonne aufgeht und nach dem Nachmittagsgebet bis die Sonne untergeht, abgeraten hat.“ In Sahih al-Bukhari 1: 211. Siehe: Maraqi al-Falah S. 186-187.