Urteil über jemanden, der im Ramadan wegen Krankheit gefastet hat und nach Ramadan weiterhin krank blieb und starb, ohne nachzuholen
Was ist das Urteil über jemanden, der im Ramadan wegen Krankheit gefastet hat und nach Ramadan weiterhin krank blieb und starb, ohne nachzuholen?
Antwort
Wer das Fasten im Ramadan aus einem Grund wie Krankheit oder Reise verpasst hat und bis zu seinem Tod weiterhin krank oder auf Reisen war, der trifft Gott und hat keine Nachholung zu leisten; denn er starb, bevor die Nachholung für ihn verpflichtend wurde. Wenn er jedoch testamentarisch anordnet, dass für ihn gespeist wird, ist sein Testament gültig, auch wenn es für ihn nicht verpflichtend war, und es soll aus einem Drittel seines Vermögens für ihn gespeist werden; denn die Gültigkeit des Testaments hängt nicht von der Verpflichtung ab. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S.173 und Bada'i Al-Sana'i 2: 104.