Das Urteil über das Vorbeigehen vor dem Betenden ohne eine Barriere zwischen ihm und dem Ort der Niederwerfung des Betenden

Frage
Was ist das Urteil über das Vorbeigehen vor dem Betenden ohne eine Barriere zwischen ihm und dem Ort der Niederwerfung des Betenden?
Antwort
Es ist sündhaft, wenn jemand ohne Barriere über den Ort der Niederwerfung des Betenden auf dem Boden geht. Wenn er sich jedoch nicht an dem Ort seiner Niederwerfung befindet, ist es nicht sündhaft, auch wenn es ohne Barriere ist. Dies gilt, wenn das Gebet in einer großen Moschee oder in der Wüste stattfindet. In einer kleinen Moschee jedoch ist es sündhaft; denn die kleine Moschee ist ein einheitlicher Ort, und der Ort vor dem Betenden ist in der Regel wie der Ort der Niederwerfung. Die kleine Moschee wird als weniger als sechzig Ellen angesehen, und es wird gesagt: vierzig. Siehe: Majma' al-Anhar 1: 121.
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