Frage
Was ist das Urteil für denjenigen, der sagt: Ich habe das Gelübde, einen Tag I'tikaf zu machen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist ihm nicht verpflichtend, in der Nacht I'tikaf zu machen, da dies nicht üblich ist. Er muss jedoch die Moschee vor Sonnenaufgang betreten und dort bleiben, bis die Sonne untergeht; denn er hat sich verpflichtet, den ganzen Tag I'tikaf zu machen, und der Tag ist die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang; als Beweis dafür dient das Fasten. Er ist verpflichtet, an diesem Tag zu fasten; denn das Fasten ist eine Pflicht beim verpflichtenden I'tikaf, dessen Ursache das Gelübde ist. Siehe: Al-Tahbiin 1: 353, Al-Mabsut 3: 122, und Allah weiß es am besten.