Frage
Wenn ein Ungläubiger ohne Absicht Wudu macht und dann Muslim wird, darf er mit diesem Wudu beten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er sich ohne Absicht wäscht und dann betet, ist sein Gebet mit dieser Waschung gültig, ebenso wenn er mit Absicht wäscht und dann betet; denn die Absicht des Ungläubigen ist nichtig, da es an der Eignung fehlt, und für die Waschung ist die Absicht nicht erforderlich. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 108, die Sorgfalt 1: 115, und die Antwort des Herausforderers 1: 165, und Gott weiß es besser.