Frage
Wenn ein Ungläubiger mit der Absicht wäscht und dann Muslim wird, darf er mit dieser Wudu beten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er mit der Absicht wäscht und dann zum Islam übertritt, ist sein Gebet mit dieser Waschung gültig. Ebenso, wenn er ohne Absicht wäscht und dann zum Islam übertritt; denn die Absicht des Ungläubigen ist ungültig, da es an der Eignung fehlt, und für die Waschung ist die Absicht nicht erforderlich. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 108, und die Sorgfalt 1: 115, und die Antwort des Herausgebers 1: 165, und Gott weiß es besser.