Frage
Ein Ungläubiger hat sich zum Islam bekehrt, weil kein Wasser zum Waschen vorhanden war. Ist es ihm erlaubt, mit diesem Tayammum zu beten?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Wenn ein Ungläubiger sich zum Islam bekehrt, ist es ihm nicht erlaubt, mit diesem Tayammum zu beten; denn eine der Bedingungen für die Gültigkeit der Absicht ist der Islam, und er hat mit der Absicht eines Ungläubigen gebetet. Daher ist das Tayammum des Ungläubigen nicht zulässig, egal ob er eine bestimmte Anbetung beabsichtigt hat, die nur mit Reinheit gültig ist, oder nicht. Er muss sich erneut für das Gebet tayammum machen, im Gegensatz zu dem Fall, wenn er sich ohne Absicht gewaschen hat und dann zum Islam übergetreten ist; sein Gebet ist mit dieser Wudhu gültig. Ebenso, wenn er mit der Absicht gewaschen hat und dann zum Islam übergetreten ist; denn die Absicht des Ungläubigen ist nichtig, aufgrund der fehlenden Eignung, und bei der Wudhu ist die Absicht nicht erforderlich. Siehe: Sharh al-Wiqayah S. 108, al-‘Inayah 1: 115, und Rad al-Muhtar 1: 165, und Allah weiß es besser.