Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Rukun des I'tikaf ist das Verweilen; denn es deutet darauf hin. Selbst wenn man eine Stunde ohne Entschuldigung beim obligatorischen I'tikaf hinausgeht, wird sein I'tikaf ungültig; denn das Verlassen widerspricht dem Verweilen, und was dem entgegensteht, ist in geringem und großem Maße gleich: wie Essen und Trinken im Fasten und das Ereignis bei der Reinheit. Siehe: Tebyin al-Haqaiq 1: 351, und al-Mabsut 3: 119, und Allah weiß es besser.