Die Zeiten, in denen das Gebet nicht erlaubt ist

Frage
Was sind die Zeiten, in denen das Gebet nicht erlaubt ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Pflichtgebet, die Rezitationsniederwerfung und das Begräbnisgebet sind in diesen drei Zeiten ungültig: Erstens: Von Sonnenaufgang bis sie sich erhebt und so hell wird wie ein Speer oder zwei Speere. Zweitens: Wenn die Sonne ihren Zenit erreicht bis sie untergeht. Drittens: Wenn die Sonne gelb wird und schwach ist - sodass das Auge sie direkt ansehen kann - bis sie untergeht, außer am Nachmittag des Tages; denn von Uqbah ibn Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: "Drei Zeiten, in denen der Gesandte Allahs uns davon abriet, zu beten oder unsere Toten zu begraben: Wenn die Sonne aufgeht und sich erhebt, wenn die Sonne ihren Zenit erreicht und sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht." In Sahih Muslim 1: 568, im Musnad al-Mustakhraj 2: 424, in Sahih Ibn Hibban 3: 348, in Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und in Sunan Abu Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde gesagt: "Es haben Männer, die mir angenehm sind, bei mir bezeugt, und der angenehmste von ihnen ist Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, davon abgeraten hat, nach dem Morgengebet zu beten, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht." In Sahih al-Bukhari 1: 211. Was das freiwillige Gebet in diesen Zeiten betrifft, so ist es gültig, jedoch mit einer unerwünschten Abneigung. Siehe: Maraqi al-Falah S. 186-187, und Allah weiß es am besten.
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