Frage
Wenn jemand Tayammum mit der Absicht des Totengebets macht, darf er dann das Pflichtgebet mit diesem Tayammum verrichten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihm erlaubt; denn es ist eine Bedingung für die Gültigkeit der Absicht beim Tayammum, dass er eine beabsichtigte Nähe beabsichtigt, die nur mit Reinheit gültig ist, und das Gebet für die Verstorbenen ist eine beabsichtigte Nähe, die nur mit Reinheit gültig ist. Siehe: Al-Durr Al-Mukhtar 1: 165, Al-Radd Al-Mukhtar 1: 165, und Al-Iydah Q6/B, und Gott weiß es besser.