Die Bedingung für das I'tikaf des Mannes in der Moschee

Frage
Ist es eine Voraussetzung für die Gültigkeit des I'tikaf, dass es in der Moschee stattfindet?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist eine Bedingung, dass das I'tikaf in einer Gemeinschafts- oder Hauptmoschee für den Mann oder in der Moschee des Hauses für die Frau stattfindet; denn Allah, der Erhabene, sagt: {Und nähert euch nicht den Frauen, während ihr in den Moscheen im I'tikaf seid} (Al-Baqarah: 187). Er beschreibt sie als I'tikaf-Habende in den Moscheen, obwohl sie keinen Geschlechtsverkehr in den Moscheen hatten; um sie vom Geschlechtsverkehr dort abzuhalten, was darauf hinweist, dass der Ort des I'tikaf die Moschee ist. Und Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: «Die Sunnah für den I'tikaf ist, dass man nicht einen Kranken besucht, nicht an einer Beerdigung teilnimmt, keine Frau berührt, keinen Geschlechtsverkehr hat, und nur für das Notwendige hinausgeht, und es gibt kein I'tikaf außer mit Fasten, und es gibt kein I'tikaf außer in einer Hauptmoschee.» In den Sunan von Abu Dawood 2: 333, und den großen Sunan von Al-Bayhaqi 4: 321, und dem Musannaf von Abdul Razzaq 3: 168. Dies gilt sowohl für das verpflichtende als auch für das freiwillige I'tikaf; denn der Text ist allgemein. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 113, und Allah weiß es besser.

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