Bedingungen für das Wischen über die Socken

Frage
Was sind die Bedingungen für das Wischen über die Socken?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die erste Bedingung: Sie müssen die Knöchel bedecken: Es schadet nicht, wenn der Fuß von oben sichtbar ist; denn die maßgebliche Regel ist, dass die Knöchel von den Seiten, nicht von oben bedeckt sind. Die zweite Bedingung: Es muss möglich sein, darin ohne Mühe und ohne das Tragen von etwas darüber einen Weg von einem Farsakh oder mehr – etwa fünf Kilometer – zu gehen. Wenn man jedoch einen Schuh trägt, der nicht für einen Farsakh geeignet ist und reißt, ist das Abwischen nicht erlaubt. Wenn man einen Schuh aus Glas, Holz oder Eisen macht, ist das Abwischen ebenfalls nicht erlaubt. Die dritte Bedingung: Sie müssen an den Füßen ohne Festziehen haften; denn dünne Materialien eignen sich nicht für das Zurücklegen von Strecken. Die vierte Bedingung: Sie müssen das Eindringen von Wasser in den Körper verhindern, wenn man darüber wischt; wegen ihrer Dicke. Die fünfte Bedingung: Jeder von ihnen muss frei von einem Loch sein, durch das drei Finger des kleinsten Fingers des Fußes sichtbar werden, nach der richtigen Meinung, nicht weniger. Wenn das Loch so groß ist, dass drei Finger des kleinsten Fingers des Fußes hinein passen und es geschlossen ist, aber sich öffnet, wenn man geht und dieser Betrag sichtbar wird, ist das Abwischen nicht erlaubt. Im Gegensatz dazu, wenn das Loch so groß ist, dass drei Finger des kleinsten Fingers des Fußes hineinpassen, aber dieser Betrag nicht sichtbar wird, ist das Abwischen erlaubt. Die sechste Bedingung: Jeder von ihnen muss frei von vielen Löchern unter dem Wadenbereich sein: Wenn aus jedem von ihnen etwas wenig sichtbar ist, sodass, wenn man das Sichtbare zusammenzählt, es die Menge von drei Fingern ergibt, dann ist das Abwischen nicht erlaubt. Wenn jedoch diese Menge in den beiden Schuhen vorhanden ist, ist das Abwischen erlaubt. Das kleinste Loch, das zählt, ist das, in das eine Nadel passt, und alles, was kleiner ist, wird nicht berücksichtigt; es wird dem Ort des Fadens gleichgestellt. Die siebte Bedingung: An jedem Fuß muss an der Vorderseite des Fußes im Schuh ein Betrag von drei Fingern des kleinsten Fingers der Hand vorhanden sein: Damit die vorgeschriebene Menge für den Abwischort vorhanden ist. Wenn er die Vorderseite seiner Füße nicht hat, kann er nicht über seine Schuhe abwischen, auch wenn die Ferse des Fußes vorhanden ist. Die achte Bedingung: Er muss sie in einem vollständigen Zustand der Reinheit tragen, wenn er nach dem Anziehen einen Zustand der Unreinheit hat: Es ist nicht erforderlich, dass er in einem vollständigen Zustand der Reinheit ist, wenn er die Schuhe anzieht, das heißt, es ist nicht erforderlich, dass er sie nach dem vollständigen Wudu anzieht. Wenn er zuerst seine Füße gewaschen hat und dann seine Schuhe anzieht und dann das Wudu vervollständigt, bevor er einen Zustand der Unreinheit hat, dann ist es ihm erlaubt, über die Schuhe abzuwischen. Die neunte Bedingung: Der Schuh muss an dem Ort des Abwischens besetzt sein: Man darf nicht an einem Ort abwischen, der leer von Fuß ist, wenn er einen Teil seines Fußes verloren hat. Wenn der Schuh nicht an dem Ort des Abwischens besetzt ist, ist das Abwischen nicht erlaubt; denn wenn er an dem leeren Ort des Fußes abwischt, findet das Abwischen nicht an seinem Platz statt, nämlich auf dem Fußrücken, und es verhindert nicht, dass der Zustand der Unreinheit auf den Fuß übergeht. Die zehnte Bedingung: Der Zustand der Unreinheit muss leicht sein: Wenn der Zustand der Unreinheit schwer ist – wie Menstruation und große Unreinheit – ist das Abwischen nicht erlaubt; denn das Abwischen bei einem leichten Zustand der Unreinheit ist erlaubt, um die Schwierigkeiten zu vermeiden; denn es wiederholt sich und ist häufig, was zu Schwierigkeiten und Mühen beim Ausziehen des Schuhs führt, während die große Unreinheit nicht häufig vorkommt, sodass keine Schwierigkeiten beim Ausziehen entstehen. Die elfte Bedingung: Der vorhandene Zustand der Reinheit darf nicht das Trocknen sein: Das heißt, es ist eine Bedingung für das erlaubte Abwischen, dass man die Schuhe nach der Reinheit durch Wudu oder Waschen anzieht. Wenn er sie nach dem Trocknen anzieht und dann Wasser findet, ist es ihm nicht erlaubt, über den Schuh abzuwischen. Und Allah weiß es am besten.
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