Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Wischen über die Schuhe wird durch fünf Dinge ungültig, und zwar wie folgt: Erstens: Ungültigkeiten der Wudu: Denn jede Ungültigkeit des Wudu gilt als Ungültigkeit des Wischens über die Schuhe; denn das Wischen ersetzt das Wudu, und daher wird es durch eine Ungültigkeit des Wudu ungültig. Zweitens: Das Vorhandensein eines Grundes für die Ganzkörperwaschung: wie Unreinheit durch Geschlechtsverkehr, Menstruation und Wochenbett; wenn einer dieser Gründe vorliegt, wird das Wischen über die Schuhe ungültig, und es ist notwendig, sie auszuziehen und den gesamten Körper zu waschen, und das Wischen über die Schuhe wird nach dem Anziehen nach der vollständigen Reinigung erneuert, wenn man das möchte. Drittens: Das Ausziehen oder Abnehmen eines oder beider Schuhe: Denn das Wischen über die Schuhe wird ungültig, wenn einer oder beide ausgezogen werden; denn das Ausziehen führt dazu, dass die Unreinheit auf den Fuß übergeht, und der Schuh war das, was dies verhinderte. Wenn er ihn auszieht, wird es ungültig, selbst wenn er nur einen Schuh auszieht; denn wenn er einen der beiden Schuhe auszieht, muss er einen der Füße waschen, und somit muss der andere gewaschen werden, da es keine Verbindung zwischen Waschen und Wischen gibt. Der relevante Punkt für das Verlassen des Fußes aus dem Schuh ist, dass der größte Teil des Fußes bis zum Schaft des Schuhs herauskommt, und das Mehr gilt für das Ganze. Viertens: Das Benetzen eines oder beider Füße in der Mitte des Schuhs mit Wasser: Wenn einer oder beide Füße nach dem Wischen nass werden, wird das Wischen ungültig; denn es ist nicht erlaubt, Waschen und Wischen zu kombinieren, und das Mehr gilt für das Ganze. Fünftens: Das Ende der Wischdauer für den Wohnenden oder Reisenden: Dies sind ein Tag und eine Nacht für den Wohnenden und drei Tage und Nächte für den Reisenden, beginnend mit dem Zeitpunkt der Unreinheit. Siehe: Al-Maraqi S. 134 und Sharh Al-Waqaya S. 117, und Allah weiß es besser.