Die Abweichung der Gipsverbände von den Socken in einigen Rechtsfragen

Frage
Welche Rechtsfragen weichen im Wischen über den Gipsverband vom Wischen über die Socken ab?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: 1. Es ist nicht erforderlich, die Schiene auf Reinheit zu befestigen; um Schwierigkeiten zu vermeiden. Im Gegensatz zum Wischen über die Socken, das nur erlaubt ist, wenn sie in Reinheit getragen werden. 2. Das Wischen über die Schiene ist sowohl für den Hadath als auch für den Junub erlaubt, im Gegensatz zum Wischen über die Socken, das nur für den Hadath erlaubt ist. 3. Das Wischen über die Schiene hat keine festgelegte Dauer, im Gegensatz zum Wischen über die Socken, das eine festgelegte Dauer hat. 4. Das Wischen über die Schiene wird nicht ungültig, wenn die Schiene oder das Tuch vor der Heilung fällt; aufgrund der Entschuldigung, die der Bruch oder die Wunde ist. Wenn es jedoch nach der Heilung fällt, muss der betreffende Bereich gewaschen werden, insbesondere wenn er sich im Zustand der Wudu befindet, im Gegensatz dazu, wenn einer der Socken ausgezogen wird, wo er die Füße waschen muss, und es gibt keinen Unterschied zwischen Hadath und Junub. 5. Es ist erlaubt, über die Schiene eines Beins zu wischen und das andere zu waschen; da das Wischen über die Schiene grundsätzlich ist und nicht als Ersatz gilt, im Gegensatz zum Wischen über die Socken, wo es nicht erlaubt ist, Waschen und Wischen zu kombinieren. 6. Das Wischen über die Schiene wird nicht ungültig, wenn das, was darunter ist, nass wird, wie bei den Socken; da es nicht erforderlich ist, dass es das Eindringen von Wasser verhindert. 7. Es ist erlaubt, die Schiene nach dem Wischen durch eine andere zu ersetzen, und es ist nicht erforderlich, das Wischen auf das Ersatzstück zu wiederholen; denn es ist wie das Waschen des darunter liegenden Bereichs, und es ist durch das erste Wischen gefallen, wie wenn er seinen Kopf gewischt und dann rasiert hat, und es ist besser, das Wischen über die Schiene zu wiederholen; wegen der Vermutung der Ersetzung, im Gegensatz zum Wischen über die Socken, das durch das Ausziehen ungültig wird. 8. Wenn er über die Schiene wischt und dann eine andere darüber zieht, ist es erlaubt, über die obere zu wischen, und er wischt nicht über die untere, nachdem er die obere abgenommen hat, im Gegensatz zum Wischen über die Socken, wo er über die untere wischt, nachdem er die obere abgenommen hat. 9. Es ist nicht erforderlich, die Schiene für den Ort zu bedecken, wie bei den Socken. 10. Es ist nicht erforderlich, dass die Schiene am Glied selbst haftet, wie bei den Socken. 11. Das Wischen über die Schiene wird nicht ungültig durch das Vorhandensein eines großen Lochs darin, wie bei den Socken. 12. Die Schiene ist für jedes Glied gültig. 13. Es ist erlaubt, über die Schiene zu wischen, auch wenn der verbleibende Teil des verbundenen Gliedes weniger als drei Finger beträgt: wie bei einer abgeschnittenen Hand oder einem Bein, es ist erlaubt, darüber zu wischen. Siehe: Maraki al-Falah und die Anmerkungen von al-Tahthawi darauf S. 136-137, und Umda al-Ra'aya 1: 119, und Sharh al-Waqaya S. 120, und al-Hadiyya al-Alaiyya S. 42-43, und Nihayat al-Murad S. 400, und Allah weiß es am besten.
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