Ich sage, und Gott ist mein Zeuge: Es gibt zwei Bedingungen für die Erlaubnis, über die Jarmuq zu wischen:
Erstens: Die Bedingungen für das Wischen über die Khuffain, die kurz zusammengefasst sind: Die erste Bedingung: Sie müssen die Knöchel bedecken. Die zweite Bedingung: Es muss möglich sein, in ihnen gewöhnlich eine Meile oder mehr zu gehen, was etwa fünf Kilometer entspricht, ohne Mühe und ohne etwas darüber zu tragen. Die dritte Bedingung: Sie müssen ohne Schnürung an den Füßen halten, indem sie auf die Größe des Fußes zugeschnitten sind. Die vierte Bedingung: Sie müssen verhindern, dass Wasser den Körper erreicht, wenn man über sie wischt, aufgrund ihrer Dicke, da dünne Materialien Wasser durchlassen. Die fünfte Bedingung: Jeder von ihnen muss frei von einem Loch sein, das drei Finger der kleinsten Zehen des Fußes zeigt, nach der korrekten Ansicht, nicht weniger. Wenn das Loch jedoch klein ist und weniger als drei Finger der kleinsten Zehen des Fußes zeigt, ist es erlaubt, darüber zu wischen.
Zweitens: Es darf kein Ereignis vor und nach dem Tragen der Socken eintreten: Wenn man die Socken in einem Zustand der Reinheit trägt und dann ein Ereignis eintritt, bevor man die Jarmuq trägt, und man sie dann trägt, ist es nicht erlaubt, darüber zu wischen, egal ob man sie vor oder nach dem Wischen über die Socken oder die Khuffain trägt, solange das Ereignis vor dem Tragen der Jarmuq eingetreten ist, da das Urteil des Ereignisses auf ihm ruht. Siehe: Tabyin al-Haqaiq 1: 52, Nihayat al-Murad S. 187, und Sharh al-Wiqaya S. 114, und Gott weiß es am besten.