Der Geschlechtsverkehr für den I'tikaf

Frage
Was ist das Urteil über den Geschlechtsverkehr für den I'tikaf?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist dem I'tikaf-Veranstalter verboten, Geschlechtsverkehr und seine Anreize zu haben; denn Allah, der Erhabene, sagt: {Und nähert euch ihnen nicht, während ihr in den Moscheen verweilt.} Al-Baqara: 187. Daher werden auch seine Anreize wie Berührung und Kuss damit verbunden, da Geschlechtsverkehr aufgrund eines Textes verboten ist, und es erstreckt sich auf seine Anreize. Wenn also der I'tikaf-Veranstalter Geschlechtsverkehr in einer Weise hat, die nicht den Geschlechtsorganen entspricht, oder küsst oder berührt und ejakuliert, wird sein I'tikaf ungültig, selbst wenn er es vergisst; denn es ist in der Bedeutung von Geschlechtsverkehr. Wenn er jedoch nicht ejakuliert, wird es nicht ungültig; denn es ist nicht in der Bedeutung von Geschlechtsverkehr, und deshalb wird das Fasten dadurch nicht ungültig. Siehe: Al-Tahbiyyin 1: 352, Al-Waqayah S. 245, Al-Mabsut 3: 123, und Allah weiß es besser.

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