Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Es ist dem I'tikaf-Verweigerer verboten, Geschlechtsverkehr und seine Ursachen zu haben; denn Allah, der Erhabene, sagt: {Und nähert euch ihnen nicht, während ihr in den Moscheen im I'tikaf seid} (Al-Baqara: 187). Wenn der I'tikaf-Verweigerer Geschlechtsverkehr außerhalb des Geschlechtsorgans hat oder küsst oder berührt und dadurch ejakuliert, wird sein I'tikaf ungültig; denn dies ist in der Bedeutung des Geschlechtsverkehrs. Wenn er jedoch nicht ejakuliert, wird es nicht ungültig; denn es ist nicht in der Bedeutung des Geschlechtsverkehrs. Aus diesem Grund macht es das Fasten nicht ungültig. Siehe: Al-Tabyin 1: 352, Al-Wiqaya S. 245, Al-Mabsut 3: 123, und Allah weiß es besser.