Antwort
Sein Gebetsruf ist erlaubt und nicht verpönt; denn es ist eine Erinnerung, bei der Reinheit empfohlen wird, aber ohne sie nicht verpönt ist: wie das Lesen des Korans. Doch der Gebetsruf wird mit dem Ereignis wiederholt, da der Gebetsruf zur Information der Abwesenden dient, und es ist möglich, dass einige es hören und andere nicht, daher ist die Wiederholung nützlich. Siehe: Fath Bab al-Inaya S.1: 208.