Frage
Was ist das Urteil über den Gebetsruf des Muezzins in zwei Moscheen und sein Gebet in einer davon?
Antwort
Es ist empfohlen, dass der Muezzin in einer einzigen Moschee den Gebetsruf macht, und es ist verpönt, dass er in zwei Moscheen den Gebetsruf macht und in einer davon betet; denn wenn er im ersten Moschee betet, wird er im zweiten Moschee den Gebetsruf freiwillig machen, was nicht erlaubt ist; und weil der Gebetsruf speziell für die Pflichtgebete ist, und er im zweiten Moschee ein freiwilliges Gebet verrichtet, sollte er die Menschen nicht zum Pflichtgebet rufen, wenn er nicht daran teilnimmt. Siehe: Al-Bada'i 1: 149-152.