Das Urteil über jemanden, der das Gebet freiwillig beginnt und Blut auf seinem Kleid hat, ohne es zu wissen
Was ist das Urteil über jemanden, der das Gebet freiwillig beginnt und Blut auf seinem Kleid hat, ohne es zu wissen?
Antwort
Wenn das Blut mehr als die Menge eines Dirhams beträgt, ist es nicht erforderlich, die Gebetspflicht nachzuholen; denn der Beginn des Gebets ist grundsätzlich nicht gültig, da die Reinheit von Unreinheiten eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist. Wenn dies nicht gegeben ist, ist der Beginn des Gebets nicht gültig. Siehe: Maraki al-Falah S. 208.