Das Urteil über das Totengebet bei Sonnenuntergang

Frage
Was ist das Urteil über das Totengebet bei Sonnenuntergang?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht gültig, wenn die Beerdigung vor dieser Zeit stattfindet; denn sie ist vollständig geworden, und kann nicht mit einer unvollständigen Zeremonie durchgeführt werden; denn von Uqba ibn Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns drei Zeiten verboten hat, in denen wir nicht beten oder unsere Toten beerdigen sollen: wenn die Sonne aufgeht und sich erhebt, wenn der Schatten zur Mittagszeit steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht. (In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, Sunan Abu Dawood 3: 208). Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: "Es haben Männer bei mir Zeugnis abgelegt, die ich für gut halte, und die besten unter ihnen sind für mich Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns verboten hat, nach dem Morgengebet zu beten, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht." (In Sahih al-Bukhari 1: 211). Wenn die Beerdigung jedoch zu dieser Zeit stattfindet, ist sie ohne Abneigung gültig; denn sie wurde so durchgeführt, wie es erforderlich ist; denn die Pflicht besteht im Anwesensein, was besser ist, und die Verzögerung ist unerwünscht; denn Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte, der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: "Zögert nicht mit der Beerdigung, wenn sie ansteht." (In Sunan Ibn Majah 1: 476, Sunan al-Tirmidhi 3: 387, und er sagte: es ist seltsam, und ich sehe, dass seine Überlieferungskette nicht durchgehend ist. Siehe: Al-Waqayah S. 137, und Tabyeen al-Haqaiq 1: 85, und Allah weiß es besser.
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