Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Bewässerung der Pflanzen durch Menschenhand und ohne Menschenhand erfolgt, gilt das Urteil für die meisten Monate, das heißt, der Landwirt muss den halben Zehnten oder den Zehnten zahlen, je nachdem, was mehr ist, ob bewässert oder nicht. Wenn die Pflanzen vier Monate im Boden bleiben und du sie drei Monate mit Spritzwasser bewässerst, musst du den halben Zehnten zahlen. Wenn du sie einen Monat mit Spritzwasser bewässerst, musst du den Zehnten zahlen. Wenn du sie zwei Monate bewässerst, musst du den halben Zehnten zahlen. Wenn die Pflanzen jedoch drei Monate mit Regenwasser bewässert werden, musst du den Zehnten zahlen. Wenn sie einen Monat mit Regenwasser bewässert werden, musst du den halben Zehnten zahlen. Wenn sie zwei Monate mit Regenwasser bewässert werden, musst du den halben Zehnten zahlen; dies geschieht unter Berücksichtigung des Rechts des Landwirts, und Allah weiß es besser.