Frage
Was ist das Urteil über den Gebetsruf und die Iqama eines Geisteskranken?
Antwort
Der Gebetsruf eines Geisteskranken ist verpönt; denn der Gebetsruf ist eine hochgeachtete Erinnerung, und sein Ruf wird als Mangel an Respekt betrachtet, da man sich nicht auf seine Worte verlassen kann und ihm die Unterscheidungsfähigkeit fehlt. Daher muss sein Gebetsruf und seine Iqama wiederholt werden. Siehe: Fath Bab al-Inaya 1: 209.