Das Lachen bei einem Beerdigungsgebet

Frage
Wird das Wudu ungültig, wenn man während des Beerdigungsgebets lacht?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Sein Wudu wird nicht ungültig, sondern nur das Gebet wird ungültig; denn es ist eine Bedingung, dass das Lachen, das den Wudu ungültig macht, während eines Gebets mit Verbeugung und Niederwerfung geschieht; im Totengebet gibt es weder Verbeugung noch Niederwerfung; und weil der Text hier im Widerspruch zur Analogie steht, beschränkt man sich auf seinen Anwendungsbereich, und dieser ist das allgemeine Gebet, sodass man sich nur darauf beschränkt, und es gibt kein Ereignis in anderen Fällen; Al-Daraqutni hat in seinen Sunan von Anas  überliefert: "Der Gesandte Allahs  betete mit uns, als ein blinder Mann kam, der auf einen Abfall trat und fiel, und einige der Leute lachten, da befahl der Gesandte Allahs  dem, der lachte, dass er Wudu und Gebet wiederholen solle." Siehe: Sharh al-Wiqayah, 2: 33-34, und Tabyeen al-Haqaiq, 1/ 11, und Fath Bab al-Inayah, 1/ 68, und al-Ikhtiyar, 1/16-17, und Mukhtalif al-Riwayah, S. 344-345, und Allah weiß es besser.
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