Das Gebet verrichten, ohne dass jemand dazu aufgerufen hat

Frage
Ist es erlaubt, dass jemand das Gebet verrichtet, der nicht dazu aufgerufen hat?
Antwort

Es ist empfohlen, dass das Gebet von demjenigen verrichtet wird, der dazu aufgerufen hat. Aber wenn jemand anderes das Gebet verrichtet: Wenn derjenige, der aufgerufen hat, dadurch belästigt wird, ist es unerwünscht; denn es ist unerwünscht, einen Muslim zu belästigen. Wenn er dadurch nicht belästigt wird, ist es nicht unerwünscht. Überliefert von Ziyad al-Sada'i, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: (Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, befahl mir, den Gebetsruf für das Morgengebet zu machen, also rief ich, und Bilal wollte das Gebet verrichten, da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm: Der Bruder von Sada hat den Gebetsruf gemacht, und wer den Gebetsruf macht, der verrichtet das Gebet), in Sunan al-Tirmidhi 1: 383, al-Sunan al-Sughra 1: 207, Sunan al-Bayhaqi al-Kubra 1: 381, Sunan Abi Dawud 1: 142, Sunan Ibn Majah 1: 237, Sharh Ma'ani al-Athar 1: 142, Musnad Ahmad 4: 169. Siehe: al-Bada'i 1: 149-152.

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