Das Gebet bei der Gelbfärbung der Sonne

Frage
Was ist das Urteil über das Gebet bei der Gelbfärbung der Sonne?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Pflichtgebet, die Rezitationsniederwerfung und das Totengebet sind ungültig, wenn die Sonne gelb wird und schwach ist - so dass das Auge in der Lage ist, ihr gegenüberzutreten - bis sie untergeht, außer am Nachmittag des Tages, da wird das Gebet am Nachmittag nicht verhindert und es ist nicht unerwünscht, es zur Zeit des Sonnenuntergangs zu verrichten; denn er hat es so verrichtet, wie es vorgeschrieben ist; denn der Grund für die Pflicht ist das Ende der Zeit, wenn man es nicht vorher verrichtet hat, andernfalls ist der Teil, der mit der Verrichtung verbunden ist, also hat er es so verrichtet, wie es vorgeschrieben ist, daher ist es nicht unerwünscht, es zu tun, sondern es ist unerwünscht, es bis dahin zu verschieben; denn von Uqbah ibn Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns drei Zeiten verboten hat, in denen wir nicht beten oder unsere Toten beerdigen sollen: wenn die Sonne aufgeht, bis sie sich erhebt, wenn der Schatten zur Mittagszeit steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Sonnenuntergang neigt, bis sie untergeht. In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abu Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: "Es haben bei mir Männer Zeugnis abgelegt, die mir wohlgefällig sind, und Umar ist einer von ihnen, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, das Gebet nach dem Morgengebet bis die Sonne aufgeht und nach dem Nachmittagsgebet bis die Sonne untergeht verboten hat." In Sahih al-Bukhari 1: 211. Siehe: Maraqi al-Falah S. 186-187 und Allah weiß es am besten.
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