Die Kinder, sowohl Jungen als auch Mädchen, sollen zum Gebet angehalten werden, wenn sie das Alter von sieben Jahren erreichen, und sie sollen mit zehn Jahren mit der Hand geschlagen werden, nicht mehr als drei Schläge mit der Hand; sanft zu ihnen und als Ermahnung nach seinen Möglichkeiten. Der Schlag soll mit der Hand erfolgen, nicht mit einem Stock; denn der Schlag mit einem Stock erfolgt bei einem Vergehen, das von einem Verantwortlichen begangen wurde, und es gibt kein Vergehen von einem Kleinen. Dieser Schlag ist Pflicht; denn von Sabrata, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm: ((Lehrt das Kind das Gebet mit sieben Jahren, und schlagt es darauf mit zehn Jahren)), in Sunan At-Tirmidhi 2: 259, und er sagte: gut und authentisch, und in Sahih Ibn Khuzaymah 2: 102, und in Al-Mustadrak 1: 389. Und von Amr ibn Shu'aib von seinem Vater von seinem Großvater, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm: ((Befehlt ihnen das Gebet mit sieben Jahren, und schlagt sie darauf mit zehn Jahren, und trennt sie in den Betten)), in Sunan Al-Bayhaqi Al-Kabir 2: 229, und in Sunan Ad-Daraqutni 1: 231, und in Al-Mu'jam Al-Awsat 4: 256, und in Musnad Ahmad 2: 187, und in Musnad Al-Harith 1: 238, und in seiner Überlieferungskette gibt es eine Diskussion, wie in Talkhis Al-Habir 1: 185, und Nasb Ar-Rayah 1: 298, und Kashf Al-Khafa 2: 266. Siehe: Hashiyat At-Tahawi S. 174, und Al-Maraqi S. 173-174.