Zakat auf verlorenes Geld

Frage
Ist Zakat auf verlorenes Geld, dessen Rückkehr nicht erwartet wird, fällig?
Antwort

Ich sage mit Gottes Hilfe: Zakat ist auf das Geld nicht fällig, solange seine Rückkehr nicht erwartet wird; denn es ist eine Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zakat, dass das Geld vollständig im Besitz ist, sowohl in Bezug auf das Eigentum als auch auf die Verfügung, und diese Bedingung ist hier nicht erfüllt. Das Geld, dessen Rückkehr nicht erwartet wird, ist wie verlorenes Geld, Geld, das ins Meer gefallen ist, beschlagnahmtes Geld ohne Beweise, Schulden, die der Schuldner jahrelang geleugnet hat und dann vor Zeugen anerkannt hat, und konfisziertes Geld; das ist das, was der Herrscher unrechtmäßig von seinen Untertanen nimmt. Wenn es jedoch nach Jahren gefunden wird, wird es nur für das Jahr, in dem es gefunden wurde, versteuert. Wie im Kommentar zur Vorsicht, Seite 208, und Gott weiß es am besten.

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