Was sind die Voraussetzungen für die Sichtung des Fasten- und Festmondes für Ramadan bei klarem Wetter?

Frage
Was sind die Voraussetzungen für die Sichtung des Fasten- und Festmondes für Ramadan bei klarem Wetter?
Antwort
Es ist erforderlich, den Neumond für das Fasten und das Fastenbrechen im Ramadan bei klarem Wetter zu sehen – wenn es am Himmel kein Hindernis gibt: wie Wolken und Ähnliches – es ist erforderlich, dass eine große Gruppe den Bericht über den Neumond sieht, und der Verstand urteilt, dass sie sich nicht auf Lügen einigen können. Dies kann durch das, was Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, unterstützt werden, als er sagte, der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben) sagte: "Euer Fasten ist am Tag, an dem ihr fastet, und euer Festmahl ist am Tag, an dem ihr euer Festmahl haltet..." in Sunan Abu Dawood 2: 297, und in Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 3: 317, und in Sunan al-Daraqutni 2: 164, und in Musannaf Abdul Razzaq 4: 156, und in Musnad Ishaq ibn Rahuyah 1: 429, und in einer anderen Überlieferung: "Das Fasten ist am Tag, an dem ihr fastet, und das Fastenbrechen ist am Tag, an dem ihr euer Fastenbrechen haltet, und das Opferfest ist am Tag, an dem ihr opfert" in Jami' al-Tirmidhi 3: 80, und es wurde als gut angesehen, und in Sunan al-Daraqutni 2: 164. Der Gelehrte Ahmad Zafar al-Thanawi sagte in I'la al-Sunan 9: 126: "Und seine Erklärung ist, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben) das Fasten, das Fastenbrechen und das Opfer einer Gemeinschaft zuordnete... Daher muss in der ursprünglichen Regel eine große Gemeinschaft oder alle Muslime, die sich beispielsweise in einer Stadt befinden, in diesen Angelegenheiten vorhanden sein, es sei denn, es tritt ein Hindernis auf, wie wenn der Himmel bewölkt ist, dann hat es eine andere Regel, die durch die Scharia festgelegt ist." Und die Bedingung der Gemeinschaft gilt, wenn die Berichterstatter aus der Stadt kommen, wenn sie jedoch von außerhalb kommen, genügt das Zeugnis eines gerechten und vertrauenswürdigen Einzelnen über seine Sichtung; denn in der Wüste ist die Sichtung sicherer als in den Städten; wegen des vielen Staubes darin. Ebenso, wenn er in der Stadt an einem erhöhten Ort ist, sagte der Imam al-Sarakhsi in al-Mabsut 3: 64: "Das Zeugnis eines Einzelnen wird nur abgelehnt, wenn der Himmel klar ist und er aus der Stadt stammt, aber wenn der Himmel bewölkt ist oder er von außerhalb der Stadt kommt, oder wenn er von einem erhöhten Ort kommt, wird sein Zeugnis bei uns akzeptiert."
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