Antwort
Die Pflicht ist das, was zu tun vorrangig ist gegenüber dem Unterlassen, wobei das Unterlassen durch einen eindeutigen Beweis, der keinen Zweifel zulässt, untersagt ist: wie im Buch, und der überlieferten Sunnah, sofern ihnen keine Besonderheit hinzukommt: und wie im Konsens, sofern er nicht durch Einzelüberlieferungen überliefert wurde: und wie im Qiyas, das auf seiner Ursache basiert. Seine Regel ist: Der Handelnde wird belohnt, der Unterlassende ohne Entschuldigung bestraft, und der Leugner wird ungläubig erklärt; denn es ist notwendig in Wissen und Handlung. Es wird als (die glaubensmäßige Pflicht) bezeichnet. Siehe: die Erläuterung zu den Grundlagen der Scharia, 2/257-263, und die Enthüllung der Geheimnisse, 1/84, und die Antwort auf die Einwände, 1/102-103, 1/477.