Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Mit der Pflicht im Waschritual ist die praktische Pflicht gemeint, das heißt, die Handlung, die vorzuziehen ist gegenüber dem Unterlassen, wobei das Unterlassen untersagt ist, und die durch einen vermutlichen Beweis belegt ist; denn die Pflichten des Waschens sind durch einen Hadith belegt, und dieser ist ein einzelner Bericht, und damit kann die Überzeugungspflicht, die vorzuziehen ist gegenüber dem Unterlassen, nicht belegt werden, wobei das Unterlassen untersagt ist, und die durch einen eindeutigen Beweis belegt ist, in dem es keinen Zweifel gibt. Allah weiß es am besten.