Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) kann verpflichtend, empfohlen oder erwünscht sein: Erstens: Die verpflichtende Ganzkörperwaschung: Die Ganzkörperwaschung ist in den folgenden Fällen verpflichtend: 1. Ejakulation aus Verlangen. 2. Geschlechtsverkehr, auch wenn kein Ejakulat ausgeschieden wird. 3. Nachtgeschlechtsverkehr (Ihtilam), wenn Ejakulation erfolgt. 4. Das Sehen von Wasser bei einem Wachenden, auch wenn er sich nicht an den Nachtgeschlechtsverkehr erinnert. 5. Das Ende der Menstruation und der Wochenbettblutung. 6. Die Waschung des Verstorbenen: Sie ist als Pflicht zu betrachten, wenn einige sie durchführen, erlischt die Pflicht für die anderen, da das Ziel erreicht ist, andernfalls sündigen alle. 7. Wer im Zustand der Unreinheit (Janabah) zum Islam übertritt: Er muss sich waschen, da der Zustand der Unreinheit anhält, bis er nach dem Übertritt zum Islam weiterhin unrein bleibt. Wenn er jedoch zum Islam übertritt und nicht unrein ist, ist die Ganzkörperwaschung für ihn empfohlen. Zweitens: Die empfohlene Ganzkörperwaschung: Es ist empfohlen, sich am Freitag, an den beiden Feiertagen, beim Einsetzen der Pilgerfahrt (Hajj) oder Umrah und beim Stehen auf dem Arafat zu waschen; gemäß dem Hadith von Umar in Sahih al-Bukhari: Der Gesandte Allahs sagte: "Wenn einer von euch zum Freitag kommt, soll er sich waschen." Und wie Imam Ahmad in seinem Musnad über den Faqih ibn Sa'd berichtete – der ein Gefährte war – : "Der Gesandte Allahs pflegte sich am Freitag, am Arafat-Tag, am Fest des Fastenbrechens und am Fest des Opfers zu waschen." Drittens: Die erwünschte Ganzkörperwaschung: 1. Die Ganzkörperwaschung für den, der aus Wahnsinn, Trunkenheit oder Ohnmacht erwacht; gemäß dem, was Muslim in seinem Sahih über Ubaidullah ibn Abdullah berichtete: "Ich trat bei Aisha ein und sagte zu ihr: Erzählst du mir nicht von der Krankheit des Gesandten Allahs ? Sie sagte: Ja, der Prophet war schwer krank und sagte: Beten die Leute? Wir sagten: Nein, sie warten auf dich, o Gesandter Allahs. Er sagte: Bringt mir Wasser in die Schüssel, und wir taten es, und er wusch sich, dann wollte er sich lehnen, aber er fiel in Ohnmacht, dann erwachte er und sagte: Beten die Leute? Wir sagten: Nein, sie warten auf dich, o Gesandter Allahs. Er sagte: Bringt mir Wasser in die Schüssel, und wir taten es, und er wusch sich ..." 2. Die Ganzkörperwaschung nach der Waschung des Verstorbenen; gemäß dem, was Ibn Majah von Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet sagte: "Wer einen Verstorbenen wäscht, soll sich waschen." 3. Die Ganzkörperwaschung beim Betreten von Mekka oder Medina; gemäß dem, was Muslim in seinem Sahih über Ibn Umar berichtete: "Er pflegte Mekka nicht zu betreten, ohne in Dhul-Tuwa zu übernachten, bis er aufwachte und sich wusch, dann betrat er Mekka am Tag und es wird berichtet, dass der Prophet es so tat." Die Ganzkörperwaschung für den Jungen, wenn er das Alter erreicht hat, nicht durch den Nachtgeschlechtsverkehr. Die Ganzkörperwaschung für den Ungläubigen, wenn er zum Islam übertritt und nicht unrein ist, die Ganzkörperwaschung nach dem Schröpfen, in der Nacht des Schicksals, wenn er sie sieht, und beim Stehen in Muzdalifah am Morgen des Opfertages, und beim Betreten von Mina am Opfertag, und für die Umrundung der Besuchswallfahrt, und für das Gebet bei Sonnenfinsternis, um Wasser zu bitten, bei Angst, Dunkelheit und starkem Wind; aufgrund der vorliegenden Beweise dafür. Siehe: Majma' al-Anhar 1: 25, und Al-Hadiyyah al-Alaiyyah S. 31. Wer die überlieferten Hadithe zu diesem Thema einsehen möchte, kann auf I'la al-Sunan 1: 209-222 zurückgreifen, und Allah weiß es besser.