Frage
Ist die Angst vor Kälte eine zulässige Entschuldigung für die Tayammum anstelle des Waschens?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Angst vor Kälte gilt als eine erlaubte Entschuldigung für die Tayammum anstelle des Waschens, wenn der Wohnende oder Reisende Angst hat, krank zu werden durch die Benutzung von Wasser zum Waschen, oder ein Körperteil Schaden zu nehmen, oder zu sterben; denn das Fehlen von Wasser und Wärme, auch wenn es selten ist, widerspricht nicht der Erlaubnis des Tayammum. Das Tayammum aufgrund von Kälte bezieht sich speziell auf das Waschen, nicht auf die Wudhu, nach der richtigen Meinung.
Über Amr ibn al-Aas : "Ich hatte in einer kalten Nacht während der Schlacht von 'Dhat al-Salasil' einen feuchten Traum und hatte Angst, dass ich sterben könnte, wenn ich mich wasche, also machte ich Tayammum und betete dann mit meinen Gefährten das Morgengebet. Sie berichteten dem Propheten , und er sagte: O Amr, hast du mit deinen Gefährten gebetet, während du unrein warst? Ich erzählte ihm, was mich vom Waschen abhielt, in der Hoffnung, dass ich gehört habe, dass Allah sagt: {Und tötet euch nicht selbst} (An-Nisa: 29), und der Gesandte Allahs lachte." In Al-Mustadrak 1: 285, in den kleinen Sunan 1: 185, in den großen Sunan von Al-Bayhaqi 1: 225, in den Sunan von Al-Daraqutni 1: 178, in den Sunan von Abu Dawood 1: 92, und im Musnad von Ahmad 4: 203. Siehe: Fath Bab al-'Inaya 1: 110, und Allah weiß es am besten.