Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Pflicht ist das, was eher getan werden sollte als unterlassen, wobei das Unterlassen verboten ist, festgelegt durch einen eindeutigen Beweis, über den es keinen Zweifel gibt: wie den Koran, die überlieferte Sunnah, wenn keine Besonderheit hinzukommt: wie den Konsens, wenn er nicht durch Einzelüberlieferungen überliefert wurde: und wie den Qiyas, der auf seiner Ursache basiert. Sein Urteil ist: Der Handelnde wird belohnt, der Unterlassende ohne Entschuldigung bestraft, und der Leugner wird ungläubig erklärt; denn es ist notwendig sowohl im Wissen als auch im Handeln. Es wird als "der glaubensmäßige Zwang" bezeichnet. Siehe: Al-Tawdhih li Sadr al-Shari'a, 2/257-263, und Kashf al-Asrar, 1/84, und Radd al-Muhtar, 1/102-103, 1/477, und Allah weiß es besser.