Frage
Was ist das Urteil über die Verzierung und Gravur der Gebetsnische?
Antwort
Es wird als unerwünscht angesehen, sich bei der Verzierung der Gebetsnische in Details zu verlieren, da dies den Betenden ablenkt. Darauf bezieht sich das Verbot der Verzierung. Es ist jedoch erlaubt, die Moschee ohne übermäßigen Aufwand mit Gips, Blattgold und anderen Materialien zu verzieren, da dies zur Erhöhung der Ehrfurcht vor der Moschee und der Religion beiträgt. Die Kaaba wurde mit Gold- und Silberwasser verziert und mit buntem Brokat bedeckt, um sie zu ehren. Dennoch ist es besser und bevorzugter, das für die Verzierung verwendete Geld den Armen zukommen zu lassen. Siehe: Tabyin al-Haqa'iq 1: 168.