Das Gebet bei Sonnenaufgang

Frage
Was ist das Urteil über das Gebet bei Sonnenaufgang?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Pflichtgebet, die Rezitationsniederwerfung und das Totengebet sind ungültig, wenn die Sonne aufgeht, bis sie sich erhebt und so weiß wird wie ein oder zwei Speere. Das freiwillige Gebet zu dieser Zeit ist gültig, jedoch mit einer verbotenen Abneigung; denn von 'Uqbah ibn 'Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, uns drei Zeiten verboten hat, in denen wir nicht beten oder unsere Toten beerdigen sollen: Wenn die Sonne aufgeht und sich erhebt, wenn der Schatten zur Mittagszeit steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht. (In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, Sunan Abu Dawood 3: 208). Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wird berichtet: "Es waren Männer, die bei mir Zeugen waren, und derjenige, der sie mir genehmigte, war 'Umar, dass der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, das Gebet nach dem Morgengebet bis die Sonne aufgeht und nach dem Nachmittagsgebet bis die Sonne untergeht, verboten hat." (In Sahih al-Bukhari 1: 211). Siehe: Maraqi al-Falah S. 186-187, und Allah weiß es besser.
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