Beginn des Fajr-Gebets vor der Morgendämmerung

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit dem Fajr-Gebet vor der Morgendämmerung begonnen hat und dann die Sonne aufgeht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es wird ungültig, wenn man es vor dem Sonnenaufgang verrichtet, wenn die Sonne aufgeht; denn der Teil, der mit der Aufführung verbunden ist, ist der Grund für die Pflicht des Gebets, und die letzte Zeit des Nachmittags ist eine unvollständige Zeit, da es die Zeit der Anbetung der Sonne ist, und es muss unvollständig sein. Wenn man es verrichtet, verrichtet man es, wie es erforderlich ist. Wenn jedoch die Ungültigkeit beim Sonnenuntergang eintritt, wird es nicht ungültig. Im Morgengebet ist jede Zeit vollständig; denn die Sonne wird vor dem Aufgang nicht angebetet, daher muss es vollständig sein. Wenn jedoch die Ungültigkeit beim Aufgang eintritt, wird es ungültig; denn man hat es nicht so verrichtet, wie es erforderlich war. Und weil die Nachmittagszeit in die Zeit des Gebets im Allgemeinen übergeht, im Gegensatz zum Morgengebet; denn beim Aufgang gibt es einen Eintritt in die Missbilligung, und beim Sonnenuntergang einen Austritt daraus. Siehe: Tebyin al-Haqaiq 1: 85-86, und al-Tawlih 1: 206, und Taghyeer al-Tanqih von Ibn Kamal Pasha 1: 128, und Mir'at al-Usul 1: 134-135, und Sharh al-Manar von Ibn Malik S. 59-60, und Sharh al-Manar von Ibn al-Aini S. 60, und al-Talwih 1: 207, und Allah weiß es besser.
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