Das Urteil über das Gebet, wenn die Sonne ihren Zenit erreicht

Frage
Was ist das Urteil über das Gebet, wenn die Sonne ihren Zenit erreicht?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Pflichtgebet, die Rezitationsniederwerfung und das Totengebet sind ungültig, solange die Sonne steht, bis sie untergeht. Das freiwillige Gebet zu dieser Zeit ist gültig, jedoch mit einer verbotenen Abneigung; denn von 'Uqbah ibn 'Amir al-Juhani, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde berichtet: "Drei Zeiten, in denen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, uns davon abriet, darin zu beten oder unsere Toten zu begraben: Wenn die Sonne aufgeht, bis sie sich erhebt, wenn der Schatten des Mittags steht, bis die Sonne sich neigt, und wenn die Sonne zum Untergang neigt, bis sie untergeht." In Sahih Muslim 1: 568, Musnad al-Mustakhraj 2: 424, Sahih Ibn Hibban 3: 348, Sunan al-Tirmidhi 3: 348, und Sunan Abu Dawood 3: 208. Und von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein, wurde berichtet: "Bei mir haben rechtschaffene Männer geschworen, und derjenige, der sie bei mir zufrieden stellte, war 'Umar, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, davon abriet, nach dem Morgengebet zu beten, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht." In Sahih al-Bukhari 1: 211. Siehe: Maraqi al-Falah S. 186-187, und Allah weiß es am besten.
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