Frage
Eine Person hat einen Laden zur Vermietung und hat ihn an jemanden vermietet, der darin Wein verkauft, und der Ladenbesitzer weiß das. Darf er diesen Vertrag fortsetzen, und ist sein Gewinn halal, da der Ladenbesitzer kein anderes Einkommen hat als aus diesem Laden?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Sünde liegt beim Verkäufer des Weins, nicht beim Vermieter des Ladens, obwohl es besser wäre, solche Verträge zu vermeiden, da es darüber Meinungsverschiedenheiten und Verwirrung gibt. Allah weiß es besser.