Wer seine Körperteile für die Wudu gewaschen hat, aber das Wasser nicht über das Mitglied fließen ließ

Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der seine Körperteile für die Wudu gewaschen hat, aber das Wasser nicht über das Mitglied fließen ließ?
Antwort
Wer seine Körperteile für die Wudu gewaschen hat und das Wasser nicht abfließen ließ, indem er es wie Öl verwendete, ist nach der offensichtlichen Überlieferung nicht gültig. Ebenso, wenn er mit Schnee wudu gemacht hat und nichts abgetropft ist, ist es nicht gültig. Wenn jedoch zwei oder drei Tropfen abtropfen, ist es gültig; da das Abfließen vorhanden ist. Siehe: Al-Ikhtiyar 1: 12, Al-Bada'i 1: 3, die Anmerkung von Issam ad-Din Q6/A, und Fath Bab al-‘Inayah 1: 41.
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