Gilt die Hautporen als ein anerkanntes Tor beim Fasten?

Frage
Gilt die Hautporen als ein anerkanntes Tor beim Fasten?
Antwort
Die Hautporen gelten nicht als anerkannte Öffnungen; denn über Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wurde berichtet: "Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wurde im Ramadan ohne Traum wach, er nahm ein Bad und fastete." In Sahih al-Bukhari 2: 681 und Sahih Muslim 2: 780. Wenn die Poren als anerkannte Öffnungen gelten würden, hätte der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nicht gebadet, während er fastete. Und von Abu Bakr ibn Abdurrahman von einigen Gefährten des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wurde gesagt: "Ich habe den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in 'Al-Araj' gesehen, wie er Wasser über seinen Kopf goss, während er aus Durst oder Hitze fastete." In Sunan Abu Dawood 2: 307, Al-Mustadrak 1: 598, und Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 4: 263, und Sharh Ma'ani al-Athar 2: 66. Daraus folgt: A. Wenn der Fastende in kaltem Wasser badet, wird sein Fasten nicht ungültig, selbst wenn er die Kälte in seinem Inneren spürt; denn die Hautporen sind nach dem Gesetz keine anerkannten Öffnungen, wie in Al-Hadiyya al-Alaiyya S. 160. B. Wenn der Fastende Fette und Öle zur Haut- und Kopfpflege während des Tages im Ramadan verwendet, wird sein Fasten nicht ungültig, und es ist ihm nicht verhasst; denn sie gelangen durch die Poren, und diese sind nach dem Gesetz keine anerkannten Öffnungen, wie in Tanwir al-Absar und Rad al-Muhtar 2: 98, und Badai' al-Sana'i 2: 106. C. Wenn der Fastende während des Tages im Ramadan eine Injektion erhält, wird das Fasten nicht ungültig, egal ob die Injektion subkutan ist, wie bei einer Insulin-Spritze, oder intramuskulär, intravenös oder an irgendeiner Stelle des äußeren Körpers; denn solche Injektionen führen nichts in die anerkannten Öffnungen des Körpers ein – wie Mund, Nase, Ohr, After, weibliches Geschlecht, Kopfoperationen, Bauchoperationen und Öffnungen, die zum Inneren führen – sie gelangen nur durch die Poren, und diese sind keine anerkannten Öffnungen, wie in den islamischen Fatwas des ägyptischen Fatwa-Amtes (1: 90), Fatwa des Mufti von Ägypten, Scheich Muhammad Bakhit al-Mut'i. D. Wenn der Fastende während des Tages im Ramadan eine Blutprobe für Labortests oder Blutspenden entnimmt, wird sein Fasten nicht ungültig; denn dieser Vorgang führt nichts in den Körper ein, und das Fasten wird nur durch das, was hineingelangt, gebrochen; denn Ibn Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: "Das Fasten wird nur durch das gebrochen, was hineingelangt, nicht durch das, was herauskommt"; und es ähnelt der Schröpfen, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ließ sich während des Fastens schröpfen, aber es ist für den Fastenden verhasst, wenn er es nicht nötig hat, da es ihn schwächen könnte und ihn zum Fastenbrechen führen könnte.
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