Frage
Ich habe eine Wohnung gekauft, um sie zu vermieten und dann in der Zukunft zu verkaufen. Muss ich dafür Zakat zahlen?
Antwort
Ich sage mit Gottes Hilfe: Du musst dafür keine Zakat zahlen, da der Kauf nicht mit der Absicht des Handels zum Zeitpunkt des Erwerbsgrundes, also des Kaufs, verbunden war. Die Handelsabsicht ist eine Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zakat auf Handelswaren. Es ist nur dann Zakat fällig, wenn sie mit der Absicht verkauft wird, und diese Bedingung wurde nicht erfüllt. Daher ist keine Zakat fällig, solange du sie nicht verkaufst. Und Gott weiß es am besten.