Ein Reisender fastet im Ramadan mit der Absicht der freiwilligen Fasten, zählt das als freiwilliges Fasten?

Frage
Ein Reisender fastet im Ramadan mit der Absicht der freiwilligen Fasten, zählt das als freiwilliges Fasten?
Antwort

Ja, es zählt als freiwilliges Fasten; denn das Fasten ist für den Reisenden im Ramadan nicht verpflichtend; als Beweis, dass ihm das Essen erlaubt ist, ähnelt es dem Fasten außerhalb des Ramadans. Wenn er außerhalb des Ramadans mit der Absicht des freiwilligen Fastens fastet, zählt es als freiwilliges Fasten, ebenso im Ramadan, wie in den lobenswerten Kommentaren S. 155.

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