Frage
Was ist das Urteil über die Verwendung von Weihrauch, Oud oder Amber durch den Fastenden?
Antwort
Es ist für den Fastenden verpönt, Weihrauch, Oud, Amber oder andere Dinge zu verwenden, die eine Substanz haben, da dies sein Fasten gefährden kann. Wenn er sicher ist, dass etwas durch seine Handlung in seinen Rachen gelangt, ist sein Fasten ungültig. Wenn es jedoch ohne sein Zutun eintritt, ist es nicht ungültig, da es nicht vermieden werden kann. Die Verwendung von Parfümen während des Tages im Ramadan durch den Fastenden macht das Fasten nicht ungültig, da es sich nur um einen Duft handelt, der sich ohne Substanz in der Luft verteilt, und daher das Fasten nicht ungültig macht, wie zum Beispiel Moschus.